Wichtige Informationen

 

Grundsätzlich basiert meine Verrechnung samt Rückerstattung ähnlich dem sogenannten „Wahlarztprinzips“.

Primär benötigen Sie eine Überweisung seitens Ihres Hausarztes oder zuständigen Facharztes, welche Sie bei Ihrer Krankenkasse bewilligen lassen müssen, damit Sie die entstandenen Therapiekosten mit Ihrer Krankenkasse rückverrechnen können.

 

Scheuen Sie sich nicht, mich umgehend nach Erhalt des Überweisungsscheines zu kontaktiern, um einen Termin zu vereinbaren. Je schneller die richtige Therapie begonnen werden kann, umso kürzer dauert Ihre „Leidensphase“.

 

In der ersten Sitzung geben Sie schliesslich den bewilligten Überweisungsschein bei mir ab. Nach Beendigung Ihrer Therapie, stelle ich Ihnen eine Honorarnote mit beigefügter Information zur Rückerstattung der Behandlungskosten für Ihre Krankenkasse aus und lege Ihnen den bei uns zwischenzeitlich deponierten ärztlichen Originalüberweisungsschein bei.

 

Nachdem Sie die Honorarnote auf meinem Konto einbezahlt haben, reichen Sie diese mit Rückerstattungsanhang bei Ihrem Versicherungsträger – mit dem Ersuchen um tarifmässige Rückerstattung – ein. Je nach Versicherungsträger bekommen Sie einen Grossteil bzw. die Gänze (bei vorhandener Zusatzversicherung) Ihrer Therapiekosten rückerstattet.

 

 

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne von Montag bis Freitag telefonisch zur Verfügung.

 

Mit sonnigen Grüssen

 

Andrea